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Presse | von Günter Verdin, Salzburger Nachrichten

Kabarett im Paragrafen-Dschungel

Werner Koczwara aus Schwäbisch Gmünd gibt Nachhilfe in juristischer Logik.

Montag, 16.2.2004

"Das Bezirksgericht Wien hat entschieden: Der Schnee auf dem Autodach gehört dem Autohalter." Wer der Meinung ist, dass dieser Sachverhalt endlich einmal geklärt werden musste, der ist bei Werner Koczwara gut aufgehoben. Er ist der Kabarett-Star im Paragrafen-Dschungel, den Veranstalter Christian Wallner herausgeholt hat aus dem bundesdeutschen Rechtswesen zur Eröffnung der 21. "MotzArt-Kabarettwoche" am Samstag in der ARGE Kultur in der Stadt Salzburg.

"Am achten Tag schuf Gott den Rechtsanwalt", heißt das Erfolgsprogramm des Kabarettisten aus Schwäbisch Gmünd. Auch wenn die meisten Zitate sich auf deutsches Recht beziehen, ahnt der Zuschauer doch, dass auch hierzulande Rechtsprechung nicht frei ist von stilistischen Blüten und bezaubernder Logik.

Laut Koczwara mischte schon im Paradies ein Rechtsanwalt mit: "Eva, nimm den Apfel ruhig!D e n Prozess gewinnen wir!" Seitdem gibt es immer wieder Recht und wenig Gerechtigkeit. Koczwara erklärt dies mit einem misslungenen Gen-Experiment: "Man hat versucht, den Bauplan eines Labyrinths mit dem Alphabet zu kreuzen, und dabei herausgekommen ist ein deutscher Paragraph."

In gemütlichem Schwäbisch führt uns Koczwara in die Geheimnisse stringenter Sachargumentation. Wer wollte widersprechen, wenn es da heißt: "Als U-Bahnen gelten auch Straßenbahnen, die nicht Seilbahnen sind." Oder: "Stirbt ein Beamter während einer Dienstreise, so ist die Dienstreise beendet." Koczwara hat die Paragrafen-Schau geschickt strukturiert. Manche Gesetze und Urteile erreichen in ihrer absurden Konsequenz schier literarische Qualität.

Das Salzburger Publikum hörte sich rasch in den juridisch korrekten, dem Laienverstande jedoch grotesken Formuliereifer der Paragrafen-Verwalter ein und erklatschte sich zwei Zugaben. Die eine handelte von einem Mann, der verlorene Urlaubszeit einklagte, da er durch getrennte Betten nicht den gewohnten Paarungs-Riten nachkommen konnte. Die Klage wurde kabarettreif abgeschmettert von einem pfiffigen Richter, der ausführte, dass der Kläger die beiden Betten ohne weiteres mit einem Hosengürtel zusammenbinden hätte können, da er diesen in der zur Diskussion stehenden intimen Situation ja sicher nicht benötigt.

Günter Verdin, © SN

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