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Betriebsrat der ARGEkultur

betriebsrat@argekultur.at

Der Betriebsrat der ARGEkultur existiert seit 1992.

Aktuell besteht der Betriebsrat der ARGEkultur aus:

Allgemeines zum Betriebsrat

Über den Betriebsrat haben die Arbeitnehmer:innen Mitwirkungsrechte bei der Gestaltung der sie unmittelbar berührenden betrieblichen Ordnung.

Der Betriebsrat informiert und hilft den Mitarbeiter:innen, zu ihrem Recht zu kommen, denn durch die wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit der Arbeitnehmer:innen gegenüber dem:der Arbeitgeber:in können einzelne Arbeitnehmer:innen ihre Interessen oft nur schwer durchsetzen.

Ein gewählter Betriebsrat hat einerseits durch die Solidarität der Belegschaft und andererseits durch die gesetzliche Grundlage die Möglichkeit, die Interessen der Arbeitnehmer:innen konsequent durchzusetzen.

Aufgaben und Verpflichtungen des Betriebsrates

  • Interessenvertretung der Arbeitnehmer:innen
  • Verschwiegenheit über persönliche Verhältnisse der Arbeitnehmer:innen
  • Bindeglied zwischen der Belegschaft und der Betriebsführung
  • Informations- und Steuerungsfunktion
  • Die Tätigkeit des Betriebsrates ist unentgeltlich

Die rechtlichen Grundlagen der Betriebsratstätigkeit sind im Arbeitsverfassungsgesetz geregelt, insbesondere § 89-112.

Informationen der Arbeiterkammer

Logo vera*

Die Vertrauensstelle vera* ist ein unabhängiger Verein und ein sicherer Raum.

vera* bietet:

  • Erstkontakt
  • Information
  • Beratung
  • Vermittlung
  • Betreuung und Begleitung bei Vorfällen von und Verdacht auf Belästigung und Gewalt in Kunst und Kultur sowie Sport.
  • Betroffene bekommen psychologische und juristische Unterstützung und Beratung.

Wer kann sich an vera* wenden?
Alle Menschen, die im Kunst- und Kulturkontext tätig sind oder ausgebildet werden und von Machtmissbrauch, Belästigung oder Gewalt betroffen sind oder waren bzw. Zeug:innen solcher Vorgänge geworden sind, können sich an vera* wenden – unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität/Herkunft, Ort und Art der Tätigkeit, Vertrags-/Anstellungsverhältnis. Wichtig ist ein Österreich-Bezug.

Die Geschehnisse können auch bereits weiter zurückliegen.

Die Beratung und Unterstützung durch vera* ist kostenlos.

Werden alle Informationen vertraulich behandelt?
Ja. vera* ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und unterliegt weder der Melde- noch der Anzeigepflicht. Ohne Zustimmung werden keine Informationen an Dritte weitergegeben. Auf Wunsch kann der Sachverhalt auch völlig anonymisiert geschildert werden.

Website vera* Vertrauensstelle mit Kontaktformular, eMail-Adresse und weiterführenden Informationen.

Literatur-Tipps

Grauzonen gibt es nicht (kostenloser Download)
von Hassan Sara und Sanchez-Lambert Juliette.
Muster sexueller Belästigung mit dem Red-Flag-System erkennen.

Betriebsratswahl

Formulare zur Betriebsratswahl

Nachdem üblicherweise die Formulare zur BR-Wahl hinter einer Paywall/Mitgliedschaft versteckt werden, hat der Betriebsrat der ARGEkultur beschlossen, die Formulare neu zu erstellen und diese - österreichweit einzigartig - kostenlos zum Download anzubieten.
Das Beste daran: Erstmals sind die Formulare digital ausfüllbar und barrierefrei!

Gültig für Österreich

Lizenz: CC BY-SA 4.0
Autor: Johannes Amersdorfer

Fristenrechner des ÖGB

Fristenrechner für die BR-Wahl (für normales und vereinfachtes Wahlverfahren)